Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Eigentümer von folgenden kultur- und kunstgeschichtlich bedeutenden Schlössern, Parks und Gärten:
· Schloss und Schlossgarten Schwerin
· Schloss und Schlosspark Ludwigslust
· Schloss und Schlosspark Wiligrad
· Schloss und Schlossgarten Güstrow
· Schloss und Schlosspark Bothmer
· Schloss und Schlosspark Mirow
· Schloss und Schlosspark Hohenzieritz
· Orangerie und Schlosspark Neustrelitz
· Jagdschloss Granitz
sowie der Klosterkirche Dobbertin.
Mit Ausnahme des Schlosses Schwerin werden diese von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten im Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V verwaltet.
Zu den Aufgaben der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten gehören der Erhalt und die Restaurierung der Schloss-, Garten- und Parkanlagen sowie des Inventars. Die Bau- und Gartendenkmäler werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und durch eine angemessene Nutzung lebendig erhalten. Dies geschieht mit der Nutzung der Schlösser z. B. als Museum, aber auch durch temporäre nichtmuseale Veranstaltungen. Schlossräume sind grundsätzlich für Veranstaltungen nur eingeschränkt geeignet, da häufige nichtmuseale Nutzungen einen starken Verschleiß von Originalsubstanz zur Folge haben können. Die wertvollen Kunstwerke erfordern konstante konservatorische, insbesondere klimatische Bedingungen, optimale Sicherheit und individuelle Beaufsichtigung. Daher sind nichtmuseale Nutzungen nur unter Einhaltung der dafür erteilten konservatorischen und denkmalpflegerischen Auflage